Weiterentwicklung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland
In Deutschland wird auf höchstem Niveau geforscht und gelehrt. Das ist nur möglich, wenn exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler exzellente Bedingungen vorfinden und sich die klügsten Köpfe für eine Karriere in Wissenschaft und Forschung entscheiden.
Nachwuchsförderung durch die Bundesregierung
Ziel der Nachwuchsförderung der Bundesregierung ist es, die besten Bedingungen zu schaffen, damit sich die Potenziale junger Menschen optimal entfalten und Hochqualifizierte ihre Chancen in Deutschland wahrnehmen können. Wie in Kapitel 4.1 näher ausgeführt wird, fördert die Bundesregierung den wissenschaftlichen Nachwuchs durch eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen im Rahmen der Programm- und Projektförderung sowie in erheblichem Umfang indirekt durch die institutionelle Förderung von Wissenschafts- und Mittlerorganisationen.
So wurden beispielsweise die Mittel in der Begabtenförderung von 80,5 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 113 Mio. Euro für das Jahr 2008 erhöht, so dass wesentlich mehr junge Menschen in ihrem Studium und im Rahmen ihrer Promotion finanziell unterstützt werden; überdies wurden die Promotionsstipendien erstmals seit 2001 auf nunmehr 1.050 Euro monatlich erhöht und damit an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Das Programm „Zeit gegen Geld“ trägt mit dazu bei, dass Familie und Karriere für Begabte im Hochschulbereich besser vereinbar werden. Mit diesem Programm erhalten Studierende und promovierende Eltern die Option, Stipendienmittel ganz oder teilweise für die Kinderbetreuung einzusetzen. Auch mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das die Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern um eine familienpolitische Komponente ergänzt, wird zur Familiengründung in diesem wichtigen Lebensabschnitt ermutigt.
Ein ganz erheblicher Anteil an der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird auch durch die Ressortforschungseinrichtungen des Bundes getragen, für die die Bundesregierung Ende 2007 auf der Basis der Empfehlungen des Wissenschaftsrates das „Konzept einer modernen Ressortforschung“ beschlossen hat. Das Gros der personengebundenen Förderung allerdings erfolgt durch die verschiedenen Forschungs- und Förderorganisationen, allen voran die DFG, die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zum Beispiel in Nachwuchsgruppen Gelegenheit geben, selbstständig zu forschen und sich weiterzuqualifizieren. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Graduiertenschulen bzw. -kollegs hinzuweisen, die es ermöglichen, dass Doktorandinnen und Doktoranden ihre Arbeit im Rahmen eines koordinierten, von mehreren Hochschullehrern getragenen Forschungsprogramms durchführen können. Dem Ziel, wissenschaftliche Netzwerke auf- und auszubauen und jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Gelegenheit zum themen- und aufgabenbezogenen Austausch zu geben, dienen auch die vom BMBF geförderten Nachwuchsgruppen in wichtigen Zukunftstechnologien; so zum Beispiel in den Bereichen Lebenswissenschaften, Gesundheitsforschung oder im Rahmen des Programms BioFuture. Die mit einer Neuausrichtung verbundene Fortführung des äußerst erfolgreichen Programms „Promotion an Hochschulen in Deutschland (PHD)“ durch das Programm „PhD-Net“ des DAAD trägt überdies dazu bei, dass die Kooperation deutscher Universitäten mit Hochschulen im Ausland intensiviert und die Internationalisierung des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland weiter vorangetrieben wird.
Um im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte konkurrenzfähig zu sein und ganz vorne mithalten zu können, hat die Bundesregierung einen hochdotierten Internationalen Preis für Forschung in Deutschland mit dem Namen Alexander von Humboldt-Professur ins Leben gerufen, der von der Alexander von Humboldt-Stiftung ausgeschrieben worden ist: Damit sollen jährlich bis zu zehn weltweit führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete aus dem Ausland angeworben werden. Ziel ist es, weltweit umworbene Wissenschaftler für eine langfristige Forschungstätigkeit in Deutschland zu gewinnen und sie am Forschungsstandort Deutschland zu halten. Das Preisgeld dient nicht nur dazu, internationalen Topkräften ein konkurrenzfähiges Gehalt zu bieten. Der überwiegende Teil der Preissumme soll in die Forschungsarbeiten und in den Aufbau neuer Forschungsgruppen fließen. Neben der herausragenden Qualifikation der Preisträger ist das Gesamtkonzept der vorschlagenden Hochschule entscheidend. Darüber hinaus müssen Nominierende darlegen, wie sie den Preisträger auch nach Ablauf der Förderung durch die AvH langfristig an ihre Einrichtung binden wollen, was im Regelfall durch die Berufung auf eine Professur geschehen sollte. Das Programm steht Spitzenforscherinnen und Spitzenforschern aller Disziplinen aus dem Ausland offen, die in Deutschland auf einen Lehrstuhl berufbar sind. Aber auch aus Deutschland stammende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können nominiert werden, sofern sie im Ausland wissenschaftlich etabliert sind. Vorschlagsberechtigt sind die Hochschulen; außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können Vorschläge gemeinsam mit einer deutschen Hochschule einreichen.
Mit dem im Bundesministerium für Bildung und Forschung entwickelten Professorinnen-Programm wurde im November 2007 ein nachhaltiges Instrument zur Förderung von Spitzenwissenschaftlerinnen beschlossen, mit dem Bund und Länder in den nächsten fünf Jahren 200 Stellen für Professorinnen an den deutschen Hochschulen schaffen werden. Aus dem Haushalt des BMBF werden für diese Maßnahme zur Verbesserung der Chancengleichheit in der Wissenschaft insgesamt 75 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Auch der Hochschulpakt, mit dem sichergestellt wird, dass bis 2010 insgesamt über 90.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger an den Hochschulen aufgenommen werden können, wird zu einem spürbaren Ausbau der Personalkapazitäten im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses beitragen. Und nicht zuletzt mit dem Pakt für Forschung und Innovation, der den großen Forschungs- und Wissenschaftsorganisationen jedes Jahr einen Mittelzuwachs von mindestens drei Prozent garantiert, sowie der Exzellenzinitiative, durch die insgesamt bisher 39 Graduiertenschulen mit jährlich rund einer Million Euro gefördert werden, haben Bund und Länder dafür gesorgt, dass die Nachwuchsförderung in Deutschland nachhaltig gestärkt wird.
Die Forschungseinrichtungen brauchen aber nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch mehr Flexibilität, um exzellent, effizient und außerdem international wettbewerbsfähig arbeiten zu können. Deshalb wird die Bundesregierung Eckpunkte für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz für attraktive Rahmenbedingungen erarbeiten. Dadurch soll die Forschung auch in die Lage versetzt werden, für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbesserte und auf die spezifische Lebenssituation abgestimmte Arbeitsbedingungen anzubieten.
Auch in Zukunft wird die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Ländern, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den verantwortlichen Akteuren dazu beitragen, dass die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses weiter verbessert und ausgebaut wird. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Schaffung von Transparenz und die Steigerung von Effizienz und Nachhaltigkeit. Mit dem Kommunikations- und Informationssystem Wissenschaftlicher Nachwuchs (KISSWIN), für das das BMBF die Anschubfinanzierung übernommen hat, wird bereits ein innovatives Instrument dafür entwickelt, dass sich alle Interessierten aus dem In- und Ausland schnell und problemlos über Karrierewege und Fördermöglichkeiten informieren können.
Intensivierung des Dialogs zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Die Ergebnisse des ersten Bundesberichts zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
(BuWiN) bestätigen das vielfältige Spektrum und die hohe Qualität der Nachwuchsförderung in Deutschland. Das ist das Verdienst von allen, die für die Ausbildung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen Verantwortung übernehmen.
Mit dem vorliegenden Bericht leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Intensivierung des Dialogs um die Schaffung optimaler Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland. Mit der Einrichtung eines Beirats[1], hat dieser Dialog bereits für die Erarbeitung des BuWiN und für die Diskussion über notwendige Reformen einen Rahmen erhalten, der weiter entwickelt und künftig in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) institutionell verankert werden soll.
Als Quintessenz der Situationsbeschreibung des BuWiN werden dabei die nachfolgend aufgeführten Reformanstöße bei allen weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses von zentraler Bedeutung sein.
Reformbereich: Frühe Karriereperspektiven / Planbarkeit
Reformbereich: Chancengerechtigkeit (insbesondere der Geschlechter sowie hinsichtlich Behinderung)
Reformbereich: (Nachhaltiger) Effekt von Fördermaßnahmen
Reformbereich: Internationalisierung der deutschen Hochschulen
Reformbereich: Karriereentwicklung inner- und außerhalb von Wissenschaft und Forschung
Reformbereich: Frühe Karriereperspektiven / Planbarkeit
Ein zentraler Reformbereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses besteht darin, exzellenten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern frühzeitig berechenbare Karriereperspektiven anzubieten. Generell sollten Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gute und verlässliche Arbeitsbedingungen bieten. In der Regel werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aber noch zu lange darüber im Unklaren gelassen, ob sie sich auf eine Karriere in Wissenschaft und Forschung dauerhaft einlassen können. Auch hervorragende Leistungen in der Lehre werden bislang zu selten honoriert.
Verbesserungen in diesem Bereich werden nicht zuletzt unter dem Aspekt empfohlen, dass klare und frühzeitig eröffnete Karriereperspektiven die Selbstständigkeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen und dadurch auch die Möglichkeiten zur Selbstorganisation in Forschung und Lehre ausgeweitet werden können. Eine bessere Planbarkeit spielt darüber hinaus eine zentrale Rolle bei der Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere; sie bietet den Rahmen für (internationale) Mobilität und erlaubt die notwendige Konzentration auf Forschung und Lehre. Zu einer Verbesserung der Karriereperspektiven gehört auch, die Rückkehr in das Wissenschaftssystem nach Beschäftigungsphasen außerhalb der Hochschule zu unterstützen und - wo sinnvoll - in der Karriereplanung zu verankern. Durch mehr Transparenz und Planbarkeit kann generell die Attraktivität einer wissenschaftlichen Karriere in Deutschland für Nachwuchskräfte erhöht werden.
Handlungsansätze:
- Verbesserte Information und Beratung zum Qualifizierungsspektrum und den Berufsperspektiven in der Wissenschaft schon während des Studiums, verstärkte Betreuungsangebote insbesondere für die Such- und Orientierungsphase vor dem Beginn einer Promotion.
- Ausweitung des „Tenure track“[2] an den Hochschulen.
- Verbesserung der Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler, die ihren Schwerpunkt in der Lehre sehen.
- Unterstützung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in Übergangsphasen für den Fall, dass die weitere Qualifizierung nicht unmittelbar möglich ist (z.B. aufgrund auslaufender Drittmittelprojekte).
- Förderung der Personal- und Organisationsentwicklung in der Wissenschaft.
- Verstärkung der Nachwuchsgruppen, Einrichtung von mehr Juniorprofessuren (insbesondere mit Tenure-Option).
- Schaffung zusätzlicher Qualifikationsstellen und Professuren.
- Verbesserte Anerkennung von anderen wissenschaftlichen Leistungen als Alternative zur Habilitation.
Reformbereich: Chancengerechtigkeit (insbesondere der Geschlechter sowie hinsichtlich Behinderung)
Die Chancen auf eine erfolgreiche wissenschaftliche Karriere sind nach wie vor ungleich verteilt. Zwar kann eine stetige Verbesserung der Situation konstatiert werden, doch bleibt die Verpflichtung aktuell, bestehende Benachteiligungen einzelner Personengruppen - insbesondere für Frauen sowie behinderte und chronisch kranke Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler - abzubauen und alle Talente für eine wissenschaftliche Karriere zu gewinnen.
Handlungsansätze:
- Verbindliche Verankerung von Beiträgen zur Verbesserung von Chancengleichheit und Gleichstellung in den Nachwuchsförderprogrammen.
- Schaffung bzw. Ausweitung von „Tenure track“ an den Hochschulen.
- Entwicklung von Konzepten und Ausweitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und (Wissenschafts-)Karriere.
- Angemessene Berücksichtigung und Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (u.a. in Hinblick auf Auswahlkriterien und Förderungshöchstdauer).[3]
- Deckung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs (technische, personelle sowie Mobilitätshilfen) für behinderte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler auch nach dem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss.
- Entwicklung, Einführung und Erprobung verbesserter Verfahren der Aufnahme in Fördermaßnahmen, der Einstellung und Berufung.
- Durchgängige Differenzierung nach Geschlecht bei Controlling, Berichterstattung und Evaluation sowie Verbesserung der Informationsbasis über die Situation behinderter bzw. chronisch kranker Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.
- Einführung von Quoten (z.B. in Auswahl- bzw. Gutachtergremien).
- Schulung von Gutachtern in Hinblick auf Diversity, Empowerment und zu Fragen der Chancengleichheit in der Wissenschaft.
- Gezielte Motivierung und frühzeitige Förderung von leistungsstarken Studentinnen und aus benachteiligten Gruppen (z.B. mit Migrationshintergrund oder schweren Behinderungen).
Reformbereich: (Nachhaltiger) Effekt von Fördermaßnahmen
Ein zentraler Aspekt bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses besteht darin, dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Programme und Maßnahmen auch tatsächlich zur Erreichung der geplanten Ziele beitragen und die dafür eingesetzten Ressourcen effizient und effektiv eingesetzt werden. Zu fragen ist also unter anderem danach, inwieweit zur Verbesserung der Chancen sowie zur Ausschöpfung der Potentiale beigetragen wird und ob sich zum Beispiel nachhaltige Effekte in Bezug auf die Verkürzung der Qualifizierungszeiten und hinsichtlich einer Verjüngung des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen zu Karrierebeginn nachweisen lassen.
Handlungsansätze:
- Interne und externe Evaluierung der Fördermaßnahmen bzw. -instrumente sowie deren Zusammenwirkens - insbesondere hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit.
- Aufbau eines aufeinander abgestimmten Systems der Nachwuchsförderung.
- Aufbau eines öffentlich zugänglichen Berichts- bzw. Monitoringsystems.
- Aufbau eines (Wissenschaftler-)Panels für gezielte Befragungen und Erhebungen.
- Identifizierung der Forschungsdesiderata zum wissenschaftlichen Nachwuchs (z.B. zu Fragen der Förderung benachteiligter oder bildungsferner Personengruppen).
- Stärkung der (Hochschul-)Forschung bzw. der wissenschaftlichen Begleitung von Förderprogrammen.
- Nach Fachbereichen differenzierte Feststellung der jährlichen „Erneuerungsquote“, d.h. des Nachrückens von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf frei gewordenen Professorenstellen.
Reformbereich: Internationalisierung der deutschen Hochschulen
Das deutsche Wissenschafts- und Forschungssystem muss sich einer zunehmenden internationalen Konkurrenz stellen. Es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität zu sichern, um auch künftig ausländische bzw. deutsche Spitzenkräfte aus dem Ausland auf Dauer für Deutschland gewinnen zu können. Die Verbesserung der Internationalisierung und der Ausbau internationaler Kooperationen ist nicht zuletzt eine unabdingbare Voraussetzung für wissenschaftliche Innovation.
Handlungsansätze:
- Verbesserung der Karriereperspektiven (insbes. durch „Tenure track“).
- Aktive Rekrutierung des Hochschulpersonals aus dem Ausland bzw. Rückgewinnung deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland, Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen.
- Forcierung der Wiedereinstiegsförderung.
- Ausweitung internationaler Graduiertenkollegs.
- Verstärkung der Forschung über ausländischen wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland.
- Tandembildung deutscher mit ausländischen Graduiertenkollegs, Gewährung von Doppelabschlüssen.
- Förderung des internationalen Wissenschaftleraustausches (z.B. durch Gastaufenthalte, Summer Schools, Tagungen etc.).
- Verbesserte Anerkennung von Studien bzw. einer Beschäftigung im Ausland.
- Verbesserte Transparenz über Studien- und Promotionsordnungen für Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem In- und Ausland.
- Schaffung von Transparenz über Karrierewege und Fördermaßnahmen im In- und Ausland.
- Entwicklung von Konzepten und Ausweitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und (Wissenschafts-)Karriere.
- Verstärkung des Marketing für den Forschungsstandort Deutschland.
Reformbereich: Karriereentwicklung inner- und außerhalb von Wissenschaft und Forschung
Wissenschaftliche Qualifizierung - insbesondere im Rahmen der Promotion - muss zur Vermittlung bzw. Aneignung berufsrelevanter Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen beitragen. Die hohe Attraktivität des deutschen Doktortitels ist nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund seiner Wertschätzung außerhalb der Hochschulen verständlich. Aber auch innerhalb der Hochschulen wandelt sich das Aufgabenspektrum des Hochschulpersonals und es gilt, frühe Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung zu ermöglichen. Im Zuge der Bemühungen um die Forcierung lebenslangen Lernens, der Flexibilisierung von Berufswegen und der Verbesserung beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten sollte es Akademikerinnen und Akademikern grundsätzlich möglich sein, auch zu einem späteren Zeitpunkt im Berufsleben in eine wissenschaftliche Karriere überzuwechseln oder eine Phase wissenschaftlicher Arbeit einzulegen. Die Durchlässigkeit der Berufsfelder Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung muss verbessert werden.
Handlungsansätze:
- Ausbau des Mentoring für Doktoranden und Post-docs (mit Schwerpunkt bei
Wissenschaftlerinnen). - Ausbau von Graduiertenprogrammen.
- Entwicklung, Einführung und Erprobung verbesserter Verfahren der Aufnahme in Fördermaßnahmen, der Einstellung und Berufung.
- Ausweitung von Berufsberatungsstellen in den Hochschulen (Career-Services).
- Stärkung der Zusammenarbeit von Hochschule, Wirtschaft und Verwaltung sowie Schaffung stärkerer Durchlässigkeit zwischen den Arbeitsfeldern in Hochschule, Wirtschaft und Verwaltung (u.a. durch Anerkennung von außerhalb der Hochschule erworbener Kompetenzen und Qualifikationen für eine wissenschaftliche Karriere).
- Ausbau gemeinsamer (Weiter-)Bildungsangebote von Hochschulen und Unternehmen.
- Ausbau der Förderung von hochschulübergreifenden, interdisziplinären sowie internationalen Forschergruppen.
- Etablierung der Karriereentwicklung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler als Leitungsaufgabe in Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
[1] Über die Mitglieder des Beirats informiert Anlage 1.
[2] Die Begriffe Tenure und Tenure track stammen aus dem angelsächsischen Raum, wo sie für das übliche Modell der wissenschaftlichen Laufbahn stehen. Nachwuchswissenschaftler erhalten in der Regel nicht unmittelbar eine Festanstellung (Tenure), sondern müssen sich erst im Wettbewerb bewähren. Solange erhalten sie nur befristete Arbeitsverhältnisse, aber stets mit Blick auf eine Festanstellung als Associated Professor bzw. Full Professor.
[3] Dies gilt insbesondere auch im Rahmen der Beteiligung behinderter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten; vgl. Hechler, 2007.
